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AK Wahl 2014

Folgender Personenkreis ist bei der AK-Wahl nicht automatisch wahlberechtigt und kann sich mit einem Antrag bis spätestens 26.01.2014 in die Wählerliste eintragen lassen:
* Lehrlinge und KrankenpflegeschülerInnen
* geringfügig Beschäftigte
* Präsenz-/Zivildiener, Frauen im Ausbildungsdienst
* Personen in Karenz (zB Eltern-, Bildungs-, Pflegekarenz)
* Arbeitslose bzw. BezieherInnen einer Leistung aus Arbeitslosenversicherung
Antrag an:
Per Post:
AK-Wahlbüro, Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
Per Fax:  050/6906-63001
Per Email: >Persönlich: AK Wahlbüro Linz oder in jeder AK-Bezirksstelle
Infos unter http://ooe.arbeiterkammer.at/index.html

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